FZ Consulting Services
  • Leistungen
  • Über uns
Kontakt

Kein Steuerberater

aber rechtssichere Unterstützung in der Buchhaltung

Erläuterung

Hinweis zum Tätigkeitsumfang und zur gesetzlichen Abgrenzung

FZ Consulting Services ist kein Steuerberater und erbringt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). In Deutschland ist die Steuerberatung gesetzlich geschützt und darf ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern ausgeübt werden. Dazu zählen insbesondere die steuerliche Beratung und Gestaltung, die Erstellung von Steuererklärungen, steuerliche oder rechtliche Beurteilungen sowie die Vertretung gegenüber dem Finanzamt.

Unsere Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf buchhaltungsnahe und vorbereitende Dienstleistungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 StBerG. Die laufende Buchhaltung sowie organisatorische und administrative Tätigkeiten gehören zu diesen erlaubten Dienstleistungen und dürfen von spezialisierten Dienstleistern erbracht werden.

Im Einzelnen umfasst unser Leistungsangebot insbesondere das Sortieren und Erfassen von Belegen, die laufende Buchhaltung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, die Pflege von Debitoren- und Kreditorenkonten sowie die Erstellung von OPOS-Listen (offene Forderungen und Verbindlichkeiten). Darüber hinaus bereiten wir Buchhaltungsunterlagen strukturiert für den Steuerberater auf und unterstützen bei der Vorbereitung der Umsatzsteuer-Voranmeldung – ausschließlich nach Angaben des Auftraggebers. Auch im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen übernehmen wir lediglich organisatorische und strukturierende Vorarbeiten, jedoch keine steuerliche Erstellung oder Beurteilung.

Steuerliche oder rechtliche Bewertungen, Gestaltungen sowie die Erstellung von Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen im steuerlichen Sinne sind ausdrücklich nicht Bestandteil unseres Leistungsangebots. Diese Leistungen verbleiben vollständig beim Auftraggeber oder bei einem beauftragten Steuerberater.

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Eine steuerliche oder rechtliche Beurteilung findet nicht statt.

Viele Unternehmer fragen sich zu Recht:

„Wenn Sie kein Steuerberater sind, dürfen Sie dann überhaupt Buchhaltung machen?“

Die Antwort ist eindeutig:

Ja.

Allerdings

nur innerhalb klar definierter gesetzlicher Grenzen.

Genau innerhalb dieser Grenzen arbeitet

🇩🇪

·

🇨🇳

FZ Consulting Services

Frankfurt am Main

E-Mail: fr.messe@hotmail.com

WeChat: FZ_Services-Germany

  • Über uns
  • Leistungen
  • Kontakt

© 2026 FZ Consulting Services

Leistungsabgrenzung

Impressum

Datenschutzerklärung